Den besten Strafverteidiger an sich gibt es nicht. Ein guter und erfahrener Strafverteidiger und im Strafrecht tätiger Rechtsanwalt muss bei Mandatsübernahme die bereits gegebenen Tatsachen zur Kenntnis nehmen und mit Hilfe der sich bietenden Möglichkeiten der Strafprozessordnung eine Verteidigungsstrategie wählen, die für den beschuldigten oder bereits angeklagten Mandanten die günstigste ist. Was unbedingt im Mandatsverhältnis vorliegen muss ist Vertrauen des Beschuldigten zum Anwalt, die berühmte "Chemie" muss stimmen zwischen beiden. Es kommt also nicht nur auf Fachkompetenz und Erfahrung an, sondern auch auf Empathie und Einfühlungsvermögen.
Als in Bielefeld ansässiger Rechtsanwalt und Strafverteidiger verteidige ich insbesondere in Bielefeld, Gütersloh, Detmold, Herford, Bünde, Bad Oeynhausen, Minden, Halle (Westf.), Warendorf, Münster, Osnabrück, Kassel, Dortmund und Hannover vor allem im Bereich des allgemeinen Strafrechts, des Jugendstrafrechts, des Sexualstrafrechts (Stichworte: "Sexuelle Nötigung", "Sexueller Missbrauch", "Vergewaltigung", "Besitz von kinderpornografischen Schriften") und des Betäubungsmittelstrafrechts (Stichwort "Illegale Drogen").
Das Strafrecht gehört zum riesigen Bereich des Öffentlichen Rechts. Das Ordnungswidrigkeitenrecht, auch gemeinhin Bußgeldrecht oder Bussgeldsachen genannt, - Kerngesetz ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) - , ist Teil des Verwaltungsrechts, welches wiederum dem Öffentlichen Recht zugehörig ist. Das Hauptgesetz des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB), daneben gibt es noch Nebengesetze wie das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Arzneimittelgesetz (AMG), welche auch Strafvorschriften enthalten, aber eben auch Bußgeldtatbestände, also Ordnungswidrigkeitentatbestände, welche das Strafgesetzbuch wiederum nicht enthält. Am bekanntesten im Bussgeldrecht ist der sog. Bußgeldkatalog, der sog. "Regelgeldbußen" und "Regelfahrverbote" als Sanktion für Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsunterschreitung etc. enthält. Es sind im Bußgeldrecht aber auch reine Verwarnungen bzw. Verwarnungsgelder für Bagatellverstöße vorgesehen. Wie man schon erahnen kann, ahndet das Strafrecht insbesondere ethisch und moralisch verwerfliches Handeln, wie etwa Kindesmissbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Körperverletzung, Tötung, Mord, Betrug, Urkundenfälschung, Brandstiftung aber auch Verkehrsstraftaten, an deren Handlungsunwert das Bußgeldrecht mit Geldbußen nicht mehr heranreichen kann, wie z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Straßenverkehr oder Gefährdung des Strassenverkehrs. Das Strafrecht verfügt also über wesentlich härtere Sanktionen als das Ordnungswidrigkeitenrecht, die da wären: Geldstrafe und Freiheitsstrafe, Maßregeln der Besserung und Sicherung und Nebenstrafen mal ganz ausgeblendet. Ich selbst bin im Bereich des Strafrechts vor allem mit Sexualstrafrechtsmandaten, wie Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs, der Sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung und des Besitzes, Erwerbs und Verbreitens von Kinderpornografie und Jugendpornographie sowie dem Betäubungsmittelstrafrecht betraut.